Corona Testzentrum

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wir führen Corona-Schnelltests sowie Bürgertest durch. Bitte kommen Sie während des Öffnungszeiten der Praxis, eine Voranmeldung oder Terminvereinbarung ist nicht nötig. 

 

Eine Anbindung an die Corona Warn App vor Ort ist durch scannen des QR Codes, der erstellt wird, möglich.

 

 

Der kostenlose Bürgertest ist ab dem 01.07.2022 nur unter folgenden Bedingungen möglich:

 

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?

  • Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern etc. besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst.
  • Pflegende Angehörige
  • Kinder unter 5 Jahren
  • Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden
  • Chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Studienteilnehmer: Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben
  • Infizierte: Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wer kann sich für drei Euro testen lassen?

Auch für die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro ist es notwendig, den Anspruch nachzuweisen. Das geht etwa mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten zu Risikopatienten mit einer Selbstauskunft. Bei folgenden Fällen darf man sich für drei Euro testen lassen:

 

  • Besuch einer Freizeitveranstaltung: Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden.
  • Besuch besonders gefährdeter Menschen: Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen.
  • Rote Meldung in Corona-Warn-App: Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben.

Welche Nachweise muss man für kostenlose Tests vorlegen?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss darüber ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.