Moderne Medizin auf hohem Niveau


Privatleistung

• Vitamininfusionen
Das Besondere an Vitamininfusionen gegenüber einer Einnahme als Tablette ist, dass die Wirkstoffe direkt und unmittelbar ins Blut gelangen und nicht über den Magen aufgenommen werden müssen. Intravenöse Vitamincocktails werden von besonders vielen Prominenten genutzt, um fit, gesund und schön von innen heraus zu sein. Mit ihnen werden sämtliche Zelldepots wieder aufgefüllt. Sie wirken wie ein ganzheitlicher Energie-Kick auf Körper und Geist. Vitamininfusionen bringen Vitalität, Power und Gesundheit. Spezielle Cocktails aus Vitaminen, Kalzium, Magnesium, Zink und Spurenelementen wie z. B. Selen können zu besseren Nerven beitragen und die Hautalterung bremsen. Nebenbei sind sie wirksam bei Depressionen und Migräne.Elektrolyte kurbeln die organischen Entgiftungsprozesse an und mildern typische Hangover-Symptome. Lösungen mit Aminosäuren, Vitamin C und Biotin wirken hautverschönernd. B-Vitamine und Magnesium sorgen für mehr Energie. Immun-Booster mit Antioxidantien unterstützen das Immunsystem und Anti-Stress-Booster mit Vitamin D, wirken entspannend.
• Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutz
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die erfolgte Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorlegen. Hier werden neben einer körperlichen Untersuchung auch z. B. Nah- und Fernsicht und Farbensehen überprüft, um sicherzustellen, dass der/die Jugendliche im angestrebten Beruf nicht gesundheitlich gefährdet ist. Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land Baden-Würrtemberg getragen.
• Atteste und Bescheinigungen
Neben Standarddokumenten wie Verordnungen oder AU-Bescheinigungen hält unser Gesundheitswesen unzählige Formulare und Fragebögen bereit, die Sie von Ihrem Hausarzt ausfüllen lassen müssen. Die hiermit verbundenen Kosten trägt meistens die anfordernde Stelle (Krankenversicherung, Rentenversicherung, MDK etc.).
Für die folgenden Dokumente müssen Sie die Kosten selber tragen:

• Bescheinigungen über Infektfreiheit und Impfstatus für Ihren Arbeitgeber (Untersuchung obligat, ggf. auch Labor) (evtl. übernimmt der Arbeitgeber die Kosten; fragen Sie nach!)

• Jegliche Form von Tauglichkeitsbescheinigungen für Sportvereine, Fahrerlaubnisse etc. Untersuchungsdokumente für private Versicherungen, die kein Abrechnungsformular für den ausführenden Arzt beilegen (erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten erstattet werden)

• Atteste, die Ihnen eine gesundheitliche Nichteignung für bestimmte Tätigkeiten gegenüber einem Vertragspartner bescheinigen (z. B. um wegen gesundheitlicher Probleme einen Sportstudio-Vertrag vorzeitig aufzulösen)

Die Gebühren für das Erstellen von Dokumenten und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet; etwaige Blutuntersuchungen stellt Ihnen das Labor direkt in Rechnung (ebenfalls nach GOÄ).
• Erweiterte Check up
Der erweiterte Check umfasst alle Untersuchungen die auch im gesetzlichen Check up inkludiert sind, ergänzend dazu jedoch ausführliches ein Gespräch, bei dem Ihre persönliche und familiäre Krankengeschichte erfasst wird, eine erweiterte körperliche Untersuchung, die Durchführung eines Elektrokardiogramms, einen Lungenfunktionstest, eine Untersuchung der Bauchorgane (u.a. Leber, Nieren, Pankreas) mittels Ultraschall sowie erweiterte Laboruntersuchungen von Blut und Urin. Unter anderem können auch Tumormarker bestimmt werden, Test auf okkultes Blut im Stuhl durchgeführt werden. Der Check up kann mit individuellen Leistungen beliebig ergänzt werden.
• Führerscheinuntersuchung
Für folgende Fahrerlaubnisse ist zusätzlich zum Sehtest (Führerscheingutachten vom Augenarzt) eine Bescheinigung über eine verkehrsmedizinische Untersuchung vorzulegen:
• Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE und C1E (LKW)
• Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Omnibus) bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
• Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr
• Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen. Arbeitsmedizinsche Gutachten die in manchen Fällen benötigt werden ( z. B. Erteilung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben) führen wir nicht durch. Hier müssen Sie bitte zu einem Facharzt für Arbeitsmedizin!

Kassenleistungen:

• Check-up Kasse
Der Gesundheits-Check Kasse umfasst die Untersuchungsleistungen gemäß Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ziel ist die Früherkennung von Krankheiten bei Frauen und Männern ab dem 18. Lebensjahr. Sie haben einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr Anspruch auf diese Untersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr können Sie diese Untersuchung alle 3 Jahre durchführen lassen.
Die Untersuchung beinhaltet:
• Anamnese
• Körperliche Untersuchung (inkl. Blutdruckmessung)
• Labordiagnostik (Cholesterin- und andere Fettwerte, Blutzucker-, Urin-Test): wird erst ab dem 35. Lebensjahr von den Kassen übernommen
• Beratung

Wir empfehlen den Gesundheits-Check Kasse um individuelle Vorsorgeleistungen zu erweitern, um eine optimale Vorsorge gewährleisten zu können. Die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen ermöglicht deren rechzeitige Therapie.
• Kleine Chirurgie
• EKG
• Lungenfunktionsuntersuchung
Zur Messung des Lungenvolumens und des Atemwiderstandes, um Störungen der Lunge (z.B. Asthma, COPD) feststellen zu können.
• Ultraschall
Die Ultraschalldiagnostik ist eine schonende Methode, die Organe und die Vorgänge im Inneren des Körpers ohne den Einsatz von Röntgenstrahlen sichtbar zu machen. In unserer Praxis werden Ultraschalluntersuchungen der Bauch- und Harnorgane sowie der Schilddrüse und Halsgefäße durchgeführt. Für Untersuchungen der Bauch- und Harnorgane ist es empfehlenswert, nüchtern und mit nicht entleerter Harnblase zum Termin zu erscheinen, da so eine bessere Abbildungsqualität und Detailgenauigkeit erreicht werden kann. Nicht alle Krankheitsbilder können mit dem Ultraschallgerät ausreichend beurteilt werden, so dass nach der Untersuchung möglicherweise die Überweisung zur radiologischen Untersuchung erfolgen muss.
• Gesundheits- und Krebsvorsorge
Die Krebsvorsorge dient der Früherkennung einer Krebserkrankung in einem heilbaren Stadium. Eine bösartige Neubildung im Körper des Menschen wird im Allgemeinen als Krebs oder Tumor bezeichnet.
Krebs kann grundsätzlich überall im Körper – abhängig vom individuellen Krebsrisiko – auftreten. Je nach Körperregion beziehungsweise Organ sollten zur Früherkennung einer Krebserkrankung regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden. Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 20. Lebensjahr - dient der Vorsorge des Gebärmutterhaltskrebs (Cervix-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Palpation des Unterleibes
• Zytologischer Abstrich (PAP-Test)

Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 30. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Brustkrebs (Mamma-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Palpation der Brust
• Palpation der regionalen Lymphknoten

Die Krebsvorsorge - ab dem 35. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Hautkrebs. Die folgenden Untersuchungen werden alle 2 Jahre durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Inspektion der Haut

Die Krebsvorsorge - des Mannes ab dem 45. Lebensjahr - dient der Früherkennung des kolorektalen Karzinoms und des Prostatakarzinoms. Die folgenden Untersuchungen werden jährlich durchgeführt: • Gezielte Anamnese
• Inspektion und Palpation des äußeren Genitales
• Palpation der regionalen Lymphknoten
• Abtastung der Prostata und der Rektalschleimhaut

Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 50. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Brustkrebs (Mamma-Karzinom). Ergänzend zur Brustkrebsvorsorge ab 30. Lebensjahren, wird folgende Untersuchung vom Radiologen jährlich durchgeführt:
• Mammographie

Die Krebsvorsorge - ab dem 50. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Darmkrebs. Es werden folgende Untersuchungen durchgeführt.
• Rektale Abtastung (jährlich)
• Stuhluntersuchung auf Blut
Ab dem 50. Lebensjahr bei Männern und ab dem 55. Lebensjahr bei Frauen kann wahlweise eine Koloskopie (alle 10 Jahre) oder eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut (alle 2 Jahre) durchgeführt werden.
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und vieles mehr!