Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragungswegs minimiert werden. Daher brauchen Sie eine Bescheinigung, dass Sie an einer Belehrung teilgenommen haben und über richtigen Umgang mit Lebensmitteln informiert wurden.

Das gleiche gilt, wenn Sie sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

 

In Berührung kommen bedeutet direkter Kontakt mit der Hand oder Kontakt über Gegenstände wie z.B. Geschirr oder Besteck. Oder Sie sind in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig. Für ein Betrieb dass für die Mitarbeiter keine gültige Erstbelehrung nachweisen kann drohen hohe Geldstrafen.

 

Bei der Erstbelehrung nach § 43 IfSG handelt es sich um eine Gruppenbelehrung (Vortrag mit Präsentation).

 

Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt nur per E-Mail (Anmeldeformular unten).

 

Termine für die Belehrung gibt es jeden Dienstag und Mittwoch um 8:55 Uhr, jedoch begrenzte Kapazitäten. Wir bitten Sie, immer 10 Minuten vor Beginn der Belehrung in der Praxis zu sein, damit diese pünktlich beginnen kann. Bitte schreiben Sie uns welchen Termin Sie wahrnehmen wollen. Die Bezahlung erfolgt Bar nach der Belehrung, Sie erhalten eine Quittung sowie ein Zertifikat. Die Kosten belaufen sich auf 45 Euro. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.

 

Die Anmeldung ist verbindlich. Sollte Sie nicht fristgerecht per Email absagen, so werden wir die Kosten geltend machen und Ihnen eine Rechnung zuschicken.

 

Für größere Gruppen ab z.B. 6 Personen (Betriebe, Restaurants) bieten wir online Gruppenschulungen über Zoom an. Hierfür bitte wir um Kontaktaufnahme per Mail. Hier können flexible Termine angeboten werden. Eine Befugnis zur Online Schulung ist vom Gesundheitsamt erteilt. 

 

Bitte beachten Sie, dass es zum Teil durch medizinsche Notfälle oder Terminkollisionen sein kann, dass die Schulung in der Praxis als virtuelle Präsentation stattfinden kann. Der Referent wird Ihnen dann auf einem großen Bildschirm die Präsentation vortragen. Wir bitten hier um Verständnis.

 

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis, eine FFP2 Maske sowie die 45 Euro in Bar mit.

 

INFORMATION

Bis zum 01.05.23  finden KEINE regulären Termine Dienstags und Mittwochs um 8:55

statt! 

 

Folgende Sondertermine sind verfügbar:

  • Mittwoch, 22.03.2023, Beginn 18: 00 Uhr
  • Freitag, 31.03.2023, Beginn 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 12.04.2023, Beginn 18:00 Uhr

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